Am 18. November 2023 traten wichtige Änderungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft, die die Fachkräftegewinnung in Deutschland erleichtern sollen. Hier die wichtigsten Neuerungen:
- Blaue Karte EU (§ 18g AufenthG): Die Gehaltsschwelle wurde gesenkt auf 50% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Ein Arbeitsplatzwechsel bedarf keiner Erlaubnis der Ausländerbehörde mehr.
- Erleichterte Mobilität für Blaue Karte EU-Inhaber: Keine Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis nötig für Aufenthalte bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in Deutschland.
- Schnellere Niederlassungserlaubnis: Fachkräfte können nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Inhaber der Blauen Karte EU bereits nach 21 bzw. 27 Monaten.
- Berufspraktische Erfahrung: Personen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem anerkannten Abschluss können in Deutschland arbeiten, ohne dass der Abschluss in Deutschland anerkannt sein muss.
- Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Das Anerkennungsverfahren kann nach der Einreise begonnen werden, wenn eine Anerkennungspartnerschaft besteht.
- Saisonkräfte: Drittstaatsangehörige können im Rahmen eines Kontingents von 25.000 Zustimmungen für Saisonarbeit beschäftigt werden.
- Gründerstipendien: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Unternehmensgründung, wenn sie ein entsprechendes Stipendium erhalten.
- Beschäftigung von Studierenden: Studierende dürfen an 140 vollen oder 280 halben Tagen arbeiten. Studienplatzbewerber können bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Chancenkarte zur Arbeitssuche ab dem 1. Juni 2024:
- Eine Aufenthaltserlaubnis für die Suche nach einer Arbeitsstelle oder Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen.
- Erteilung an Fachkräfte oder nach einem Punktesystem (mindestens 6 von 15 Punkten).
- Gültig zunächst für ein Jahr, verlängerbar um bis zu zwei Jahre mit Arbeitsvertrag und Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
Diese Änderungen machen Deutschland für ausländische Fachkräfte attraktiver und reduzieren bürokratische Hürden.